ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES PARKETTLEGERHANDWERKES
1. Sämtliche Angebote/Kostenvoranschläge erfolgen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung, wobei wir für die sorgfältige Auswahl unserer Lieferanten einstehen. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Für alle Verlegeleistungen gilt die Verdingungsordnung für Bauleistungen ( VOB ). Die Leistungen entsprechen den für unsere Arbeiten geltenden technischen Vorschriften ( ATV ), soweit nichts anderes bestimmt ist oder sonstige besondere Vereinbarungen getroffen werden. Auf ausdrücklichen Wunsch sind wir bereit, den Text der genannten Bestimmungen zur Kenntnisnahme zur Verfügung zu stellen.
2. Höhere Gewalt und unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Betriebsstörungen verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Über den Eintritt einer solchen Verzögerung wird der
Lieferant den Besteller unverzüglich unterrichten. Dauert die Verzögerung unangemessen lange, so kann jeder Vertragsteil ohne Ersatzleistung vom Vertrag zurücktreten.
3. Bei Parkett liefern wir zur besseren Holzausnutzung und entsprechend dem Vorrat die Dimensionen nach DIN. Bei Verlegeaufträgen ist es Sache des Auftraggebers, die Unterböden in einem normgerechten
Zustand zur Verfügung zu stellen. Insbesondere müssen die Unterböden trocken und eben sein und bleiben. Über den Rahmen der DIN hinausgehende erforderliche Vorbereitungsmaßnahmen werden als
zusätzliche Leistung berechnet.
3.1 Die Gewährleistung wird nach VOB übernommen. Wir übernehmen die Gewähr, dass unsere Leistung zur Zeit der Abnahme die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat, den anerkannten Regeln der
Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Für grobe
Fahrlässigkeit und Vorsatz, auch unserer Erfüllungsgehilfen, haften wir stets, jedoch nicht darüber hinaus. Für Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Boden nicht entsprechend der
überreichten Pflegeanleitung behandelt wurde, kann keine Gewährleistung übernommen werden.
4. Für das Aufmaß gilt das Rohbaumaß entsprechend den DIN-Vorschriften. Werden außerhalb üblicher Arbeitszeiten Leistungen verlangt, bedingt dies zusätzliche Zahlungen der Lohnzuschläge.
4.1 Die Preise verstehen sind grundsätzlich, wenn nichts anderes vereinbart ist, einschließlich Transport- und Fahrtkosten zur Baustelle. Bei der Anlieferung wird vorausgesetzt, dass das Fahrzeug
unmittelbar an das Bauobjekt fahren und abladen kann. Mehrkosten, verursacht durch weitere Transportwege oder wegen erschwerter Anfuhr vom Fahrzeug zur Baustelle, werden gesondert berechnet.
4.2 Für Transporte über das 2. Stockwerk hinaus sind mechanische Transportmittel bauseitig bereitzustellen. Treppen müssen passierbar sein. Strom für Verlege- und Schleifarbeitenist bauseits
kostenlos zu liefern (Wechselstrom 220V 16 A träge). Die zu bearbeitenden Flächen müssen frei sein. Wird die Ausführung unserer Arbeiten behindert, so werden die entstehenden Kosten (z.B.
Arbeitszeit und Fahrgeld) in Rechnung gestellt.
4.3 Skontoabzüge sind unzulässig. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, sind die Rechnungsbeträge für Materialien bei Anlieferung oder Abholung zu zahlen. Für Verlegearbeiten sind Abschlagszahlungen in Höhe der jeweils nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen zu entrichten. Bei Zahlungsverzug gelangen Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem Bundesbankdiskontsatz vom Tage der Fälligkeit an zur Berechnung. Der Nachweis des höheren Schadens bleibt uns, der Nachweis des geringeren Schadens dem Auftraggeber vorbehalten.
5. Wesentliche Verschlechterungen in der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers berechtigen uns, Vorauszahlungen bzw. Sicherheitsleistungen zu verlangen. Falls der Käufer bzw. Auftraggeber diese nicht
erbringt, sind wir berechtigt, unter Ablehnungsandrohung eine Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
6. Bei Meinungsverschiedenheiten sind nur Sachverständige zur Beurteilung von Material-, Verlege- und Montagemängeln zugelassen, die von einer Handwerkskammer im Bundesgebiet für dieses Handwerk
öffentlich bestellt sind. Sollte sich nach Prüfung herausstellen, dass unberechtigte Beanstandungen vorgebracht wurden, hat der Auftraggeber die verursachten Kosten zu zahlen.
7. Wir behalten uns bis zur vollen Bezahlung unserer Rechnung das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Geht das Eigentum kraft Gesetzes unter, tritt der Auftraggeber schon jetzt seinen künftigen
Anspruch gegen den Eigentumserwerber in Höhe der noch offen stehenden Forderung an uns ab. Der Käufer ist verpflichtet, im Falle der Pfändung auf unseren Eigentumsvorbehalt aufmerksam zu machen und
uns unverzüglich von einer Pfändung zu benachrichtigen. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so können wir die Rückgabe des nicht verarbeiteten Materials verlangen.
8. Sind die Parteien Vollkaufleute, wird der Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart.
9. Schadenersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
10. Der Auftraggeber ist verpflichtet, mit Strack Parkett & mehr gemeinsam eine Abnahme der abgeschlossenen Arbeiten vorzunehmen. Diese hat zu erfolgen innerhalb von 12 Werktagen nach Abschluss
aller Arbeiten. Bei Nichtmeldung des Auftraggebers gelten die geleisteten Arbeiten nach Ablauf der 12-Tage-Frist als abgenommen.
11. Die Firma Strack Parkett & mehr beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Streitigkeiten über den geschlossenen Vertrag und dessen
Ausführung können vor der Vermittlungsstelle Handwerkskammer Düsseldorf, Georg- Schulhoff-Platz 1, 40221 Düsseldorf, verhandelt werden. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Sitz der Firma: Hilden
12. Wir weisen Ausdrücklich darauf hin, dass für vom Kunden gestellte Materialien keinerlei Gewährleistung übernommen werden kann.
Stand: Januar 2024
Widerrufsbelehrung – Werkvertrag
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen
Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Fügen Sie Ihren Namen,
Anschrift und, soweit verfügbar, Telefonnummer, Telefaxnummer und E-Mail-
Adresse ein) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter
Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen,
informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden,
das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die
Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen
erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen
Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von
uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und
spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung
über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung
verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion
eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes
vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte
berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen
soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis
zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich
dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum
Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an uns zurück.)
An Strack Parkett & mehr, Patrick Strack, Schützenstraße 73, 40724 Hilden, info@strack-parkett.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*) / erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen
Verbrauchererklärung über Beginn der Arbeiten vor Ablauf der Widerrufsfrist
Hiermit bestätige ich (Name des Verbrauchers)
1. Dass ich darüber belehrt wurde, dass mir ein 14-tägiges Widerrufsrecht
zusteht. Eine entsprechende Widerrufsbelehrung und ein Muster-
Widerrufsformular wurden mir ausgehändigt.
2. Dass ich ausdrücklich zustimme, dass die beauftragten Arbeiten vor Ablauf der
Widerrufsfrist beginnen.
3. Dass ich darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass ich mein Widerrufsrecht bei
vollständiger Vertragserfüllung verliere.
4. Dass ich für den Fall, dass ich vor vollständiger Vertragserfüllung den Vertrag
widerrufe, für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen einen Wertersatz zu
leisten habe.
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Datum Unterschrift des Verbrauchers